Unser Erzbistum Bamberg verwendet über 80 % der Kirchensteuer für Personalausgaben, z.B. für Priester sowie die vielen anderen Mitarbeiter in den Pfarreien. Seelsorge, Jugend- und Beratungseinrichtungen, Kindergärten usw. sind personalintensiv.
Sichtbar werden für Sie die Aufwendungen besonders durch Unterhalt bzw. Renovierung von Kirchen und Gemeindezentren.
Unsere Pfarrei erhielt in den letzten Jahren mehrere hunderttausend Euro aus Kirchensteuer-Mitteln.
So geht der größte Teil des Geldes an die „Kirche vor Ort“ zurück, die durch die zentrale Kirchensteuer-Erhebung von einzelnen Spendern und zufälligen Spenden unabhängiger wird.
Die Katholiken,die weder lohn- noch einkommensteuerpflichtig sind, weil sie noch nicht oder nicht mehr verdienen, sind von der Kirchensteuerpflicht befreit. Umso mehr sind wir auf alle „Steuerfähigen“ angewiesen. Die steigende Zahl von Rentnern und Arbeitslosen, Steuersenkungen bei der Lohn- und Einkommensteuer (allein daraus wird die Kirchensteuer berechnet!) sowie Kirchenaustritte führen zu stagnierenden oder sinkenden Einnahmen. Die Ausgaben aber sollen bleiben, fordert jede betroffene Gruppe.
Wie jede Pfarrei veröffentlichen wir jedes Jahr unsere Ein- und Ausgaben und legen die Abrechnungen für 14 Tage im Pfarrbüro öffentlich aus. Die von den Mitgliedern unserer Pfarrgemeinde gewählte Kirchenverwaltung stellt den Haushaltsplan auf, trifft die Personalentscheidungen und muss bei Einsprüchen reagieren. Ebenso veröffentlicht die Erzdiözese Bamberg seit Jahrzehnten ihren Haushalt, dem der gewählte Diözesan-Kirchensteuer-Ausschuss zustimmen muss.
In Bayern werden vom Finanzamt nur 8 % (statt sonst 9 %) der Lohn-/Einkommenssteuer als Kirchensteuer einbehalten.
Die bayer. Kirchengemeinden dürfen 1 % der Kirchensteuer selbst erheben und für eigene Aufgaben verwenden.
Dieses "Kirchgeld", um das wir jährlich im Advent bitten, kommt in Gänze unserer Pfarrgemeinde zugute.
Das Kirchgeld richtet sich nach Ihrem Jahres Netto-Einkommen und beträgt:
bis 5.000,- Euro = kein Kirchgeld
bis 10.000,- Euro = 5,00 Euro / Jahr
bis 15.000,- Euro = 10,00 Euro / Jahr
über 15.000,- Euro = 15,00 Euro / Jahr
Das Kirchgeld und zusätzliche Spenden können Sie bei der Einkommensteuer als Sonderabgaben absetzen.
Das Finanzamt erkennt den Zahlungsbeleg bis 200,-Euro als Nachweis an.
Bei höheren Beträgen erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung.
Überweisen Sie bitte Ihr Kirchgeld auf unser Kirchgeldkonto. Vergelt's Gott!